Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 28.02.24 ruhen verschiedene Mitgliedschaftsrechte der Vereine im Judoverband Rheinland e.V., da Sie als Mitglied Ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Vereinsabfrage und/ oder zur Zahlung des Jahresbeitrags immer noch nicht nachgekommen sind. (Vgl. JVR Satzung § 16 Abs. 4, 5, 6)