Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
liebe Judoka,
sehr geehrte Damen und Herren,
folgend kündige ich gemäß § 28 Abs. 2 JVR-Satzung die ordentliche Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. 2025 an und gebe Ihnen die Tagesordnung bekannt:
Datum: Mittwoch, den 28. Mai 2025
Zeit: Beginn 19:00 Uhr, Einlass und Stimmkartenausgabe ab 18:30 Uhr
Ort: ClassicX Landhaus, Kreuznacherstr. 61, 55457 Gensingen
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
3. Information über die Zahl der Stimmberechtigten
4. Grußworte und Ehrungen
5. Wahl des Protokollführers
6. Beschlussfassung über die Tagesordnung
7. Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Präsidiums und Aussprache
8. Genehmigung des Haushaltsnachweises für 2024
9. Entgegennahme des Berichts der Revisoren
10. Entlastung aller gewählten und berufenen Verbandsmitarbeiter
11.Wahl der Präsidiumsmitglieder
a) Präsident
b) Vizepräsident
c) Schatzmeister
d) Referatsleiter Leistungssport
e) Referatsleiter Kampfrichterwesen
f) Referatsleiter Lehr- und Prüfungswesen
g) Referatsleiter Breiten- und Freizeitsport
h) Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit
i) Referatsleiter Jugend- und Schulsport
12. Wahl der Revisoren
13. Wahl der Mitglieder des Rechtsausschusses
14. Beschlussfassung über die Ernennung der Ehrenpräsidenten & Ehrenmitglieder
15. Beschlussfassung über Anträge zur Satzung
16. Beschlussfassung über Anträge zu Ordnungen
17. Beschlussfassung über Beiträge, Abgaben und Umlagen
18. Beschlussfassung über sonstige Anträge
19. Überprüfung der Entscheidungen des Präsidiums zur Mitgliedschaft im JVR und im Präsidium
20. Informationen
21. Schlusswort und Schluss der Sitzung
Hinweise:
Auszug aus der JVR Satzung § 28
► Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens vier Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung in Textform mit Begründung bei der JVR-Geschäftsstelle eingegangen sein. Antragsberechtigt sind die im Anschriftenfeld genannten Personen.
►Jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Delegierten beschlussfähig.
► Die Einberufung der Mitgliederversammlung zusammen mit der vollständigen Tagungsordnung und den Tagungsunterlagen erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung.
Hier gibt es die vollständigen Tagungsunterlagen: