Einberufung JVR Mitgliederversammlung 2025

Einberufung JVR Mitgliederversammlung 2025

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

liebe Judoka,

sehr geehrte Damen und Herren,

folgend kündige ich gemäß § 28 Abs. 2 JVR-Satzung die ordentliche Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. 2025 an und gebe Ihnen die Tagesordnung bekannt:

Datum:   Mittwoch, den 28. Mai 2025

Zeit:        Beginn 19:00 Uhr, Einlass und Stimmkartenausgabe ab 18:30 Uhr

Ort:         ClassicX Landhaus, Kreuznacherstr. 61, 55457 Gensingen              

Tagesordnung:

 

1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung

3. Information über die Zahl der Stimmberechtigten

4. Grußworte und Ehrungen

5. Wahl des Protokollführers

6. Beschlussfassung über die Tagesordnung

7. Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Präsidiums und Aussprache

8. Genehmigung des Haushaltsnachweises für 2024

9. Entgegennahme des Berichts der Revisoren

10. Entlastung aller gewählten und berufenen Verbandsmitarbeiter

11.Wahl der Präsidiumsmitglieder

     a) Präsident

     b) Vizepräsident

     c) Schatzmeister

     d) Referatsleiter Leistungssport

     e) Referatsleiter Kampfrichterwesen

     f) Referatsleiter Lehr- und Prüfungswesen

     g) Referatsleiter Breiten- und Freizeitsport

     h) Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit

     i)  Referatsleiter Jugend- und Schulsport

12. Wahl der Revisoren

13. Wahl der Mitglieder des Rechtsausschusses

14. Beschlussfassung über die Ernennung der Ehrenpräsidenten & Ehrenmitglieder

15. Beschlussfassung über Anträge zur Satzung

16. Beschlussfassung über Anträge zu Ordnungen

17. Beschlussfassung über Beiträge, Abgaben und Umlagen

18. Beschlussfassung über sonstige Anträge

19. Überprüfung der Entscheidungen des Präsidiums zur Mitgliedschaft im JVR und im Präsidium

20. Informationen

21. Schlusswort und Schluss der Sitzung

 

Hinweise:

Auszug aus der JVR Satzung § 28

► Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens vier Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung in Textform mit Begründung bei der JVR-Geschäftsstelle eingegangen sein. Antragsberechtigt sind die im Anschriftenfeld genannten Personen.

►Jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Delegierten beschlussfähig.

► Die Einberufung der Mitgliederversammlung zusammen mit der vollständigen Tagungsordnung und den Tagungsunterlagen erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung.

 

 

Hier gibt es die vollständigen Tagungsunterlagen:

 

JVR-Portal
DJB
DJB-Portal
Judo Fanclub
Judo Bundesliga
Dan-Gemeinschaft

 

 

Interreg Judo
Judoka für Judoka
DJB-Shop
MyBacknumber

 

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