Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.01.2025 gilt grundsätzlich die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können.
Die Vorschriften zur E-Rechnung gelten auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen. Auch wenn ein Verein Kleinunternehmer ist, gilt die Pflicht zur E-Rechnung. Das bedeutet, dass E-Rechnungen in allen steuerlichen Bereichen eines Vereins erstellt werden müssen, in denen Waren oder Dienstleistungen verkauft werden. Betroffen sein können somit der Zweckbetrieb, die Vermögensverwaltung oder der wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Für Vereine gibt es eine Übergangsregelung bis 2027, sie dürfen weiterhin Papier- oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers einfache elektronische Rechnungen ausstellen. Aber, auch Vereine müssen ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können, dafür gibt es keine Übergangsregelung.
Unter folgendem Link finden Sie weitergehende Informationen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Berg der SBR Management-Akademie gerne zur Verfügung (Tel.: 0261/135-145,
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Sportbund Rheinland-Team
Sportbund Rheinland e.V.
Rheinau 11
56075 Koblenz
Tel.: 0261/135-0