Die E-Rechnung wird ab 01.01.2025 auch für gemeinnützige Vereine Pflicht

Die E-Rechnung wird ab 01.01.2025 auch für gemeinnützige Vereine Pflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01.01.2025 gilt grundsätzlich die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können.

Die Vorschriften zur E-Rechnung gelten auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen. Auch wenn ein Verein Kleinunternehmer ist, gilt die Pflicht zur E-Rechnung. Das bedeutet, dass E-Rechnungen in allen steuerlichen Bereichen eines Vereins erstellt werden müssen, in denen Waren oder Dienstleistungen verkauft werden. Betroffen sein können somit der Zweckbetrieb, die Vermögensverwaltung oder der wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Für Vereine gibt es eine Übergangsregelung bis 2027, sie dürfen weiterhin Papier- oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers einfache elektronische Rechnungen ausstellen. Aber, auch Vereine müssen ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können, dafür gibt es keine Übergangsregelung.

Unter folgendem Link finden Sie weitergehende Informationen.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Berg der SBR Management-Akademie gerne zur Verfügung (Tel.: 0261/135-145, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Sportbund Rheinland-Team

Sportbund Rheinland e.V.

Rheinau 11

56075 Koblenz

Tel.: 0261/135-0

www.sportbund-rheinland.de

 

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