Beigefügt ist das Dokument "Vereinsabfrage 2024" Gem. § 16 Abs. 4 S. 1 JVR-Satzung sind die Mitgliedsvereine verpflichtet, der JVR-Geschäftsstelle bis zum 15. Januar eines jeden Jahres in der Vereinsabfrage ihren Mitgliederbestand per 01. Januar, ihren Ansprechpartner mit Kontaktdaten – insbesondere Anschrift, E-Mail und Telefon – und die sonstigen vom JVR erhobenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zu melden.
Die Mitgliedsvereine werden gebeten, den Vordruck am PC oder per Hand auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, abzustempeln und mittels Briefpost der JVR-Geschäftsstelle in Bad Ems zuzuleiten. Sind die ausgefüllten Daten im Vordruck nicht lesbar oder unvollständig ausgefüllt, so werden die Daten aus dem Vorjahr übernommen.
Vielen Dank
gez.
Carl Eschenauer
-Präsident im JVR-
Stärkemeldung 2024: