Dieses Organigramm zeigt die Struktur
des Vorstandes und des Präsidiums
Das vollständige Programm steht hier
(als PDF) zur Verfügung.
Der Verband gliedert
sich unterhalb des Vorstandes
nach § 26 BGB in sechs Referate,
denen jeweils ein Referatsleiter vorsteht. Der Vorstand und
die sechs Referatsleiter, gewählt für vier Jahre durch
die Mitgliederversammlung, bilden zusammen mit dem Geschäftsführer
das Präsidium.
Das Präsidium führt als Geschäftsführungsorgan
den Judoverband Rheinland e.V. unter Maßgabe der Satzung,
der Ordnungen und der sonstigen Beschlüsse.
Es bereitet Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor, setzt
sie um und verwaltet das Verbandsvermögen. Zuständig
ist das Präsidium für alle Angelegenheiten der laufenden
und allgemeinen Geschäftsführung und Verwaltung des
JVR und für alle Angelegenheiten, die ihm von der Mitgliederversammlung
übertragen wurden.
Beratend unterstützt wird das Präsidium durch sieben
Verbandsausschüsse. Für Sonderaufgaben
können Beauftragte berufen oder Arbeitskreise eingesetzt
werden, die mit konkreten Aufgaben oder Projekten durch das
Präsidium beauftragt werden.