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Ordentliche Mitgliederversammlung - Bekanntgabe des Termins, des Orts und der vorläufigen Tagungsordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden!

Folgend gebe ich Ihnen gemäß Präsidiums-/Vorstands-Beschlusses den Termin und den Ort sowie die vorläufige Tagungsordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung bekannt:

Datum: Dienstag, den 27. Oktober 2009
Zeit: Beginn: 18.30 Uhr (Einlaß und Ausgabe der Stimmkarten: 18.00 Uhr)
Ort: Bürgerhaus Miesenheim, Plaidter Straße, 56626 Andernach-Miesenheim (Anreise: http://www.andernach.net/adressedetail.php?addrid=2303)

Vorläufige Tagungsordnung
01. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung
02. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
03. Information über die Zahl der Stimmberechtigten
04. Wahl des Protokollführers
05. Beschlussfassung über die Tagungsordnung
06. Beschlussfassung über Protokolländerungsanträge
07. Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Präsidiums/Vorstandes und Aussprache
08. Genehmigung des Haushaltsnachweises für die beiden vergangenen Jahre
09. Entgegennahme des Berichts der Revisoren/Kassenprüfer
10. Entlastung aller gewählten Verbandsmitarbeiter
11. Wahl der Präsidiumsmitglieder
12. Beschlussfassung über die Ernennung der Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder
13. Wahl der Revisoren
14. Wahl der Mitglieder des Rechtsausschusses
15. Beschlussfassung über Anträge zur Satzung
16. Beschlussfassung über Anträge zu Ordnungen
17. Beschlussfassung über Beiträge, Abgaben und Umlagen
18. Beschlussfassung über sonstige Anträge
19. Überprüfung der Entscheidungen des Präsidiums zur Mitgliedschaft im JVR und im Präsidium
20. Schlusswort und Schluss der Sitzung

Hinweise:
Anträge zur Tagungsordnung müssen bis spätestens vier Wochen (= 28.09.2009) vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich (Brief, E-Mail, Telefax oder Computer-Fax) mit Begründung bei der JVR-Geschäftsstelle eingegangen sein.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Delegierten beschlussfähig.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung zusammen mit der vollständigen Tagungsordnung und den Tagungsunterlagen erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung.
Jeder Vertreter und jeder Jugendvertreter eines Mitgliedsvereins muß durch den vertretungsberechtigten Vorstand seines Vereins bevollmächtigt sein.

Ich freue mich auf eine gut besuchte Veranstaltung und wünsche eine gute Anreise.

Mit freundlichen Grüßen
gez.: Frank Doetsch, Präsident

erstellt: Frank Doetsch, 31.08.2009
PDF-Dokument: zur Einladung mit Anreisebeschreibung u. Vollmacht
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